Im Rahmen unserer Tätigkeit als staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz erstellen wir alle genehmigungsrelevanten bauphysikalischen Nachweise für Neubauten sowie An- und Umbauten.

Das Zusammenspiel aller bauphysikalischen Aspekte mit den Anforderungen an die Tragwerksplanung erfolgt bei uns in einem Hause. In Abstimmung mit dem planenden Architekten wird ein Bauwerk wirtschaftlich, energetisch, schall- und brandschutztechnisch optimiert.

Wärmeschutz

Wärmeschutznachweise erstellen wir nach der aktuellen Energieeinsparverordnung EnEV, DIN 4108 und der DIN 18599. Den sommerlichen Wärmeschutz, der für ein behagliches Wohn- bzw. Arbeitsklima zu warmen Jahreszeiten sorgen soll, betrachten wir nach DIN 4108. Nach stichprobenhaften Kontrollen, die die Qualität der Gebäudehülle und Anlagentechnik prüfen und dokumentieren sollen, wird der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis auf Basis des Wärmeschutznachweises ausgestellt.

Schallschutz

Wir planen den Schallschutz nach DIN 4109. Vorab werden in Zusammenarbeit mit Bauherrn und Architekt die schallschutztechnischen Anforderungen (z.B. erhöhter Schallschutz), die die gesetzlichen Mindestanforderungen überschreiten sollen, festgelegt.

Brandschutz

Auf der Grundlage von Bauordnungen und Brandschutzkonzepten stellen wir den konstruktiven Brandschutznachweis nach DIN 4102 für alle Bauwerke auf.

Unsere Leistungen:

  • Wärmeschutznachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • KfW-Anträge (DENA) für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Nachweise zum Feuchteschutz
  • Schallschutznachweise
  • Konstruktive Brandschutznachweise